Selbstverpflichtung Kinderrechte

Caritas-Selbstverpflichtungserklärung

Der Sozialdienst katholischer Frauen Konstanz hat im März 2011 als eine der ersten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in der Erzdiözese Freiburg die „Caritas-Selbstverpflichtungserklärung zum Umgang mit den Rechten von Kindern, Jugendlichen und Familien und ihrem Persönlichkeitsschutz“ unterzeichnet.
Die Selbstverpflichtungserklärung hat die Kinderrechte / den Kinderschutz, die Beteiligung von Kindern, den Umgang mit Konflikten und Beschwerden sowie den Umgang mit Grenzen zum Inhalt. Darüberhinaus ist auch der Umgang mit Ehemaligen Bestandteil der Erklärung.

Der Schutz der Kinderrechte ist Grundpfeiler der Arbeit im SkF Konstanz. Daher war es uns ein Anliegen, als Ausdruck dessen die Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen und die daraus resultierenden Handlungsleitlinien, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Vereins verpflichtend sind, im vollem Umfang in unsere Arbeit zu integrieren. Hierzu gehören auch ein Konzept der Qualitätsentwicklung und die ständige Reflektion der eigenen Arbeit.

Die Caritas-Selbstverpflichtungserklärung können Sie als pdf-Dokument hier [3.700 KB] lesen.